Steuern
Steuern Inland:
Aktuell werden Kapitalerträge in Deutschland mit der Abgeltungssteuer (25%) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5%) belegt. Entgegenwirken kann man mit der Hinterlegung eines Freistellungsauftrags, welcher für Alleinstehende einen Freibetrag von EUR 801,- bzw. bei Verheirateten bis zu EUR 1.602,- gewährt. Die Summe kann man unter verschiedenen Banken aufteilen. Jede Bank führt auch so genannte Verlusttöpfe (getrennt nach Aktien und Sonstigen), welche mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Eine Nachversteuerung im Rahmen der Einkommensteuererklärung findet nicht statt, bei einem niedrigen Steuersatz (<25%) kann eine Günstigerprüfung beantragt werden, welche evtl. zu einer Erstattung führt.
Steuern Ausland:
Stichwort DBA
… t.b.c. …
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